Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verwaltungsrecht (Fachanwalt), insbesondere
    - öffentliches Gewerberecht (einschließlich des Gaststättenrechts und des Handwerksrechts);
    - Migrationsrecht / Ausländerrecht / Aufenthaltsrecht;
    - Staatsangehörigkeitsrecht, (Staatsangehörigkeitsfeststellung, Einbürgerung);
    - Recht der Kinderförderung in Tageseinrichtungen (Kita-Platz), Schulrecht (Einschulung, Schulwahl, Übertritt in die Sekundarstufe), Hochschulrecht und Prüfungsrecht;

  • Familienrecht  (Scheidung, Sorgerecht, Umgang)

  • Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht, insbesondere Künstlersozialversicherungsrecht (Künstlersozialkasse, KSK, Künstlersozialabgabe); Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (Abgrenzung selbständige Tätigkeit zu abhängiger Beschäftigung)

  • Immobilienrecht  (Erwerb einer Eigentumswohnung oder Ferienwohnung)

  • Erbrecht (nur Beratung)

Rechtsberatung auf spanisch, französisch und englisch.

Fortbildungen:
- Aktuelle Probleme des Kommunalabgabenrechts
- Schul- und Hochschulrecht
- Disziplinarrecht
- Prüfungsrecht
- Aktuelle Entwicklungen im Beamtenrecht
- Intensivseminar Ausländerrecht
- Öffentliches Nachbarrecht
- Vorläufiger Rechtsschutz im Beamtenrecht, Aufenthaltsrecht, Straßenverkehrsrecht und Versammlungsrecht
- Novellierung der Bauordnung für Berlin
- Aktuelles Gaststättenrecht
- Lärm in der verwaltungsrechtlichen Praxis
- Novellierung des BauGB
- Einzelhandel im Baurecht
- Aktuelle Entwicklungen im Verwaltungsprozessrecht
-
Zum aktuellen und künftigen Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Berlin
- Menschenrechte in der verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Argumentation
- Neueste Entwicklungen und offene Fragen im einstweiligen Rechtsschutz
- Schul- und Hochschulrecht, Prüfungsrecht
- Neues aus dem Hochschulzulassungsrecht
- Mediation und alternative Streitbeilegung im Verwaltungsrecht
- Stadt- und Gemeindeverwaltungen als Verfahrensgegner
- Neueste Entwicklungen zur Arbeitsmigration
- Haftung von Staat und Verwaltung
- erstinstanzliche Verfahrensfehler und die anwaltliche Reaktionsmöglichkeit