Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, d.h. alle diejenigen Bereiche, in denen der Bürger durch ein staatliches Handeln, sei es einschränkend oder leistungsgewährend, betroffen ist.

Als Spezialist auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts gibt Ihnen Herr RA Bedenk Auskunft über Ihre Rechte gegenüber dem Staat (zum Beispiel Visum, Einbürgerung, Namensänderung, Auflagen für Gaststätten) und setzt Ihre Rechte ggf. durch. Er gibt Rat im Umgang mit Behörden und übernimmt die Kommunikation mit Behörden, erhebt Widerspruch gegen Bescheide und vertritt Sie vor Gericht im Rahmen eines Klageverfahrens oder Eilverfahrens (einstweiliger Rechtsschutz).
 
Herr RA Bedenk ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und berät und vertritt Sie (auch in Zusammenarbeit mit spezialsierten Vereinen und ausländischen Botschaften sowie in verschiedenen Sprachen) auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Gewerberecht (insbesondere Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht)

  • Ausländerrecht bzw. Aufenthaltsrecht (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Familienzusammenführung, Arbeitserlaubnis, Fiktionsbescheinidung, Duldung)

  • Staatsangehörigkeitsrecht (Staatsangehörigkeitsfeststellung, Einbürgerung)

  • Schulrecht und Hochschulrecht (Hochschulzulassung, Prüfungsrecht, Einschulung)

  • Recht der Ausbildungsförderung nach dem BAföG

  • Namensrecht (Änderung des Vor- oder Familiennamens, Künstlernamen)

  • Kommunalabgabenrecht (kommunale Steuern, Gebühren, Beiträge)